Aktuelle Bauleitplanung
Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stangenröder Straße 21“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogener Bebauungsplanes „Stangenröder Straße 21“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes im Bereich der Flurstücke 18 (teilweise), 19 und 322, Flur 1, Gemarkung Stangenord geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Eine Umwelt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes werden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Planvorentwurf einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Zeit von
Montag, den 20.02.2023 – Freitag, den 24.03.2023 einschließlich
in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanverfahren « sowie dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben kön-nen. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Stangenröder Straße 21“
Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab