Bekanntmachung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT GRÜNBERG
Die Stadt Grünberg weist darauf hin, dass das Angeln am bzw. im städtischen „Eisteich“ in Grünberg untersagt ist.
Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.
Der Magistrat
der Stadt Grünberg
gez. Marcel Schlosser
Bürgermeister