Bekanntmachung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT GRÜNBERG


Die Stadt Grünberg weist darauf hin, dass das Angeln am bzw. im städtischen „Eisteich“ in Grünberg untersagt ist.

Zuwiderhandlungen gegen die Verfügung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.

Der Magistrat

der Stadt Grünberg

gez. Marcel Schlosser

Bürgermeister