Förderprogramm

Förderaufruf der Region GießenerLand e.V.


Der Verein Region GießenerLand bietet, entsprechend seines Mottos „Liebenswert. Lebens-wert. Lebendig.“, eine Förderung an, um die Lebensqualität auf dem Land zu verbessern. Gefördert werden nachhaltige Kleinprojekte. Sie sollen die Gemeinschaft stärken und die Identifikation mit den Dörfern fördern.

Welche Vorgaben bilden den Rahmen für die Förderung?
Die Vorgaben für die Förderung bildet der jeweils gültige Rahmenplan „Gemeinschaftsauf-gabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), Förderbereich 1 Integrierte Ländliche Entwick-lung, Allgemeiner Zweck der Förderung. Des Weiteren die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ (liegt noch nicht vor) und die Lokale Entwicklungs-strategie der Region GießenerLand e.V. (LES), mit ihren Ergänzungen zum Regionalbudget. Bei der Auswahl der Vorhaben kommt der Projektauswahlkriterienkataloge entsprechend der genehmigten LES zur Anwendung.

Welche Projekte können eine Zuwendung erhalten?
Gefördert werden Kleinprojekte. Das sind Projekte deren Gesamtausgaben höchstens 20.000 Euro betragen.
Projektbeispiele aus den vergangenen Jahren finden Sie hier https://giessenerland.de/stichwort/regionalbudget/

Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Zuwendung beträgt 80% der förderfähigen Summe. Die förderfähigen Ausgaben müssen mind. 1.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

Ab sofort bis zum 19. Februar 2023 können sich Ideengeber bewerben. Laden Sie sich dazu den aktuellen Projektbogen herunter und senden ihn ausgefüllt per Mail an region@giessenerland.de . Alle Informationen zum Regionalbudget sind auf unserer Homepage unter https://giessenerland.de/foerderung/regionalbudget/ zusammengestellt.

Die Downloads finden Sie auch hier: