Hubschrauber-Sonderlandeplatz der VfbuW mbH & Co. KG nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz der VfbuW mbH & Co. KG nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Die VfbuW mbH & Co. KG hat bei der Luftfahrtbehörde des Regierungspräsidiums Kassel die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) für die Anlage und den Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes beantragt. Es ist beabsichtigt, den Landeplatz in der Robert-Bosch-Str. 10 in 35305 Grünberg zu errichten.

Die Genehmigung und das Verfahren hierzu richten sich nach § 6 LuftVG und nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen“ (Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 246a vom 29.12.2005) vom 19.12.2005.

Auslegung

Gemäß § 28 Abs 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) wird der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen ab dem 02.09.2024 für einen Monat (bis einschließlich 01.10.2024) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter „Menu / Nord-Osthessen / Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht (Öffentliche Bekanntmachungen | rp-kassel.hessen.de).

Weiterhin werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen im Rathaus der Stadt Grünberg, Rabegasse 1, 35305 Grünberg, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt und können dort von jedermann eingesehen werden.

Einwendungen

Jeder, dessen Belange durch die Erteilung der Genehmigung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der auslegenden Stelle oder bei dem Regierungspräsidiums Kassel, Luftfahrtbehörde, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift einreichen. Es gilt das Datum des Posteingangs. Falls Einwendungen zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Grünberg vorgebracht werden, wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnr. 06401/804-179 oder 06401/804-174 gebeten.

Die Erhebung von Einwendungen mit einfacher E-Mail ist aufgrund des Schriftformerfordernisses nicht möglich.

 

Hinweise

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders oder der Einwenderin enthalten sowie den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Bei der vertretenden Person muss es sich um eine natürliche Person handeln.

Gleichförmige Eingaben, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen, können im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch, soweit die Unterzeichnenden ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 HVwVfG).

 

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen an den Träger des Vorhabens zur sachgerechten Erwiderung übergeben werden können.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Erhebung einer Stellungnahme entstehen, werden nicht erstattet.

Über den Genehmigungsantrag wird nach Abschluss des Verfahrens durch die Genehmigungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und Einwenderinnen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einwenderinnen und Einwendern erfolgt nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes und ist für die Durchführung des o. g. Verfahrens erforderlich. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet, die Information nach Art. 13 der DSGVO ist den Antragsunterlagen beigefügt.

 

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

Telefon: 0561 1060, Fax: 0611 327641611 , E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de

 

Die oder den Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Kassel erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten sowie über folgende E-Mail:

dsb@rpks.hessen.de.