Schiedsamt

Die Zuständigkeiten des Schiedsmanns

Der Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ist Ihr Ansprechpartner bei vielen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten. Hier kann - vor einer eventuellen Anrufung eines Gerichts - ein Schlichtungsversuch unternommen werden. Ziel dieser Schlichtung ist es, einen Vergleich zu erzielen, mit dem beide Parteien einverstanden sind.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. In diesen Fällen ist es jedoch zwingend vorgeschrieben, vor einer gerichtlichen Klage zunächst einen Schlichtungsversuch bei einem Schiedsmann zu unternehmen.

Ihr Ansprechpartner ist jeweils der für den Wohnbereich desjenigen, gegen den Sie vorgehen wollen, zuständige Schiedsmann.