Bauleitplanung

Flächennutzungsplan


Aktuelle Bauleitplanung



Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt

Bebauungsplan Nr. 109 „Bau- und Servicehof Grünberg“

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 109 „Bau- und Servicehof Grünberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bau- und Servicehofs mit Wertstoffhof in der Gemarkung Grünberg, Flur 16 im Bereich der Flurstücke 23, 24, 25, 26 und 54/1 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltungen“. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Wesentlichen die Umwidmung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen in eine Fläche für den Gemeinbedarf analog zum Bebauungsplan.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

 

Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Ergebnisbericht Artenschutz und Baugrunduntersuchung wird in der Zeit vom

 

30.03.2026 – 08.05.2026 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauen & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung

möglich.

Die Dienststunden sind:

Montag                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                       geschlossen

Donnerstag                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Der Magistrat


Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt

Bebauungsplan Nr. 109 „Bau- und Servicehof Grünberg“

Räumlicher Geltungsbereich:

genordet, ohne Maßstab





Bebauungspläne

Kernstadt Grünberg

Ortsteil Beltershain

Ortsteil Göbelnrod

Ortsteil Harbach

Ortsteil Klein-Eichen

Ortsteil Lardenbach

Ortsteil Lehnheim

Ortsteil Lumda

Ortsteil Queckborn

Ortsteil Reinhardshain

Ortsteil Stangenrod

Ortsteil Stockhausen

Ortsteil Weickartshain

Ortsteil Weitershain