Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Queckborn
Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Windhof“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Windhof“ mit Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg in ihrer Sitzung am 05.02.2026 in Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss die Erweiterung des Planziels und des räumlichen Geltungsbereichs beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Integration von 6 Wohnbaugrundstücken zu schaffen, die im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 49.1 „Am Heiligenstock – Teil II“ nicht zur Rechtskraft gebracht werden konnten. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung sowie die Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, einhergehend mit der Schaffung einer Normenklarheit in Bezug auf den zulässigen Nutzungsumfang im Bereich des Windhofes. Des Weiteren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für 6 Baugrundstücke geschaffen werden, die aufgrund der damaligen Geruchsbelastung vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 49.1 „Am Heiligenstock – Teil II“ ausgenommen werden mussten. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ausschließlich für das zur Ausweisung gelangende Sondergebiet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht, Schallgutachten, Abstandsberechnung Geruch und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
22.06.2026 – 24.07.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauen & Wohnen« -> »Bauleitplanung« -> »Aktuelle Bauleitplanung« veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Queckborn
Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Windhof“
Räumlicher Geltungsbereich:

genordet, ohne Maßstab
Downloads
Bebauungspläne
Downloads
Kernstadt Grünberg
Ortsteil Beltershain
Ortsteil Göbelnrod
Ortsteil Harbach
Ortsteil Klein-Eichen
Ortsteil Lardenbach
Ortsteil Lehnheim
Ortsteil Lumda
Ortsteil Queckborn
Ortsteil Reinhardshain
Ortsteil Stangenrod
Ortsteil Stockhausen
Ortsteil Weickartshain
Ortsteil Weitershain
