Erklaerung-zur-Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Grünberg ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen sind das

Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG)

und

Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Grünberg www.gruenberg.de






Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Magistrat der Stadt Grünberg
Rabegasse 1
35305 Grünberg
+49 6401 804-114

J.Buckle@gruenberg.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Grünberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • die über die Plattform "YouTube" eingebundeneen Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
  • Beim Veranstaltungsfilter lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen
  • die Alternativtexte für Bilder sind noch nicht hinterlegt

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an J.Buckle@gruenberg.de

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Inhalte in Leichter Sprache ( das Ziel soll bis Mitte des Jahres 2022 erreicht werden )
  • Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen ( das Ziel soll bis Mitte des Jahres 2022 erreicht werden )
  • Anpassung PDF-Dateien ( dies wieder leider noch etwas Zeit in Anspruch nehmen )


Durchsetzungsverfahren

Wir sind bemüht, alle Ihre Hinweise und Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen bzw. zu beantworten. Sollte dies für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese finden Sie hier:

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de