Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen
1. VERANSTALTER UND GELTUNGSBEREICH
Der Veranstalter des Theo-Koch-Rätsels ist der Magistrat der Stadt Grünberg.
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen auf der Seite https://www.gruenberg.de/:system/:edit/kultur-freizeit/tourismusbuero/veranstaltungen/teilnahmebedingungen-gewinnspiel/ gelten für das Gewinnspiel im Rahmen der Veranstaltung Sommer am Turm.
Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.
2. GEWINNSPIEL UND GEWINNSPIELPREISE
Einsendeschluss ist der Ablauf der jeweils kommunizierten Teilnahmefrist.
Bei allen Gewinnspielen wird für die Gewinnabwicklung die E-Mail-Adresse oder die Postanschrift des Teilnehmers benötigt.
Eine Barauszahlung, ein Tausch gegen andere Sachwerte und/oder eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person ist nicht möglich. Die Gewinner werden aus allen rechtzeitig der Veranstaltung Sommer am Turm im Briefkasten eingegangenen richtigen Teilnahmen per Los oder gleichwertigen Zufallsmethode ermittelt.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt am 11. August 2024 nach Beendigung des Gewinnspielzeitraums. Alle Gewinner werden im Rahmen der Preisverleihung am 11. August gegen 17:45 Uhr auf der Sommer am Turm-Bühne verkündet.
Sofern der Gewinn nicht vor Ort abgeholt werden kann, so ist dieser bis zum 30.08.2024 im Tourismusbüro Grünberg gegen Vorlage eines Ausweises abholbereit.
Der Magistrat der Stadt Grünberg übernimmt keine Gewährleistung bei einer Beanstandung des Gewinnspiels, bei der Versendung oder einer Reklamation des verlosten Gewinns. Allein das Unternehmen, welches das zu gewinnende Produkt zur Verfügung stellt obliegt die Gewährleistungspflicht.
3. TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
3.1 Teilnahmeberechtigung
Am Gewinnspiel teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, sofern im Gewinnspielaufruf nichts Abweichendes, insbesondere was das Mindestalter der Teilnehmer anbelangt, kommuniziert wird. Die Teilnehmer dürfen nicht durch Dritte vertreten werden, außer es handelt sich bei Kindern und Jugendlichen um die oder den Erziehungsberechtigte/n. Zur Teilnahme bedürfen Kinder und Jugendliche die Einwilligung Ihrer Erziehungsberechtigten. Die Teilnehmer müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben (nachfolgend „Teilnehmer“). Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen
3.2 Teilnahmemöglichkeiten
3.2.1 Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt per Einwurf der ausgefüllten Teilnahmekarte in den auf dem Sommer am Turm-Gelände befindlichen „Briefkasten“.
Bei einer Teilnahme ist das Lösungswort zu notieren.
Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Sämtliche personenbezogenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann der Magistrat der Stadt Grünberg die jeweilige Person von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausschließen.
3.2.2 Verwendung der persönlichen Daten
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Magistrat der Stadt Grünberg die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels speichert. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit zu widerrufen. Dafür genügt es, eine E-Mail an tourismus@gruenberg.de oder eine Widerruferklärung zu senden.
3.3 Abbruch
Der Magistrat der Stadt Grünberg behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmern ist insoweit ausgeschlossen. Sofern eine derartige Beendigung durch das vorsätzliche Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Magistrat der Stadt Grünberg von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
4. HAFTUNG
4.1 Haftungsausschluss
Der Magistrat der Stadt Grünberg bemüht sich stetig darum, richtige und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Trotz größter Sorgfalt wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der hier aufgeführten Webseiten und/oder dieser Teilnahmebedingungen übernommen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel, dem Gebrauch der auf diesen Internet-Seiten veröffentlichten Informationen, Materialien, etwaigen Softwarefehlern, Viren, Unterbrechungen des Gewinnspiels aufgrund technischer Störungen und gegebenenfalls dadurch verursachten Datenverlust ergeben, ist ausgeschlossen, soweit der Magistrat der Stadt Grünberg oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fällt und es sich auch nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Magistrats der Stadt Grünberg oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Magistrat der Stadt Grünberg auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Erfüllung der Vertragspartner in besonderem Maße vertraut und deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich ist. Eine über diese Bestimmungen hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Einwand eines Mitverschuldens des Teilnehmers bleibt dem Magistrat der Stadt Grünberg unbenommen.
Der Haftungsausschluss nach Maßgabe Ziffer 4.1 gilt auch für jegliche Art von Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus der Nutzung von auf Internetseiten Dritter veröffentlichten Informationen bzw. Vervielfältigungsstücke ergeben.
4.2. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Magistrat der Stadt Grünberg behält sich das Recht vor, Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen, falls dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Der Magistrat der Stadt Grünberg wird den Teilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten im Falle der Änderung und/oder Ergänzung der Teilnahmebedingungen die geänderte und/oder ergänzte Fassung unter Hervorhebung der Änderungen und/oder Ergänzungen an die von den Teilnehmern angegebene E-Mail-Adresse in Textform zusenden. Widerspricht ein Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter der geänderten und/oder ergänzten Fassung der Teilnahmebedingungen nicht innerhalb eines Monats nach deren Zugang, gilt dies als Einwilligung in die Geltung der geänderten und/oder ergänzten Teilnahmebedingungen. Der Magistrat der Stadt Grünberg wird auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen. Ab Inkrafttreten der geänderten und/oder ergänzten Teilnahmebedingungen verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter der Änderung, so bleibt das Vertragsverhältnis unverändert bestehen. Soweit die Regelungen der geänderten und/oder ergänzten Teilnahmebedingungen nicht zumutbar sind, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Magistrat der Stadt Grünberg mit sofortiger Wirkung zu beenden. In diesem Fall nimmt der Teilnehmer nicht weiter am Gewinnspiel teil.
5. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Magistrat der Stadt Grünberg unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2024