Bekanntmachung

Aufhebung des Umlegungsverfahrens für das Gebiet „Im Baumgartenfeld IV“


Nachstehender Beschluss (Aufhebungsbeschluss) über die Aufhebung des Umlegungsverfahrens für das Verfahrensgebiet „Im Baumgartenfeld IV“ wird hiermit bekannt gemacht:

 er Magistrat der Stadt Grünberg als Umlegungsstelle hat am 10. August 2026 gemäß

§ 47 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:

 I. Aufhebung des Verfahrens

Das durch Beschluss des Magistrats vom 22. September 2025 eingeleitete gesetzliche

Umlegungsverfahren für das Gebiet des Bebauungsplans „Baumgartenfeld IV“ wird mit

sofortiger Wirkung aufgehoben.

 II. Geltungsbereich

Das Aufhebungsverfahren betrifft das gesamte, im Einleitungsbeschluss vom 22. September 2025 abgegrenzte Umlegungsgebiet „Baumgartenfeld IV“. Die genaue Abgrenzung des Gebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Umlegungsstelle, der Bestandteil des Einleitungsbeschlusses war.

 III. Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen den Beschluss über die Einstellung/Aufhebung des Umlegungsverfahrens ist der Widerspruch statthaft. Er ist innerhalb eines Monats, beginnend zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, bei der Umlegungsstelle, Magistrat der Stadt Grünberg, Rabegasse 1, 35305 Grünberg, schriftlich oder zur Niederschrift bei dieser Behörde zu erheben. Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

 

Grünberg, den 11. August 2026

 gez. Marcel Schlosser,

Bürgermeister