Bekanntmachung

Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung


Der Magistrat

der Stadt Grünberg

Rabegasse 1

35305 Grünberg

(Umlegungsstelle)

 

Bekanntmachung

der Vorwegnahme der Entscheidung

 (gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung )


Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Verfahrensgebiet: „Interkommunales Gewerbe- und Indurstriegebiet Lumda“

in der Gemarkung: Lumda (1320)


Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern: 1.2 und 6

Die Vorwegnahme vom 23.06.2026 ist am 09.09.2026 unanfechtbar geworden und tritt hiermit in Kraft.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grundstücksverzeichnis zum Vorwegnahmebeschluss gemäß § 76 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen (Spalte 3 des Beiblattes zum Umlegungsverzeichnis) sind fällig.

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Grünberg (Umlegungsstelle), Rabegasse 1, 35305 Grünberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

Grünberg, den 10. September 2026                   Der Magistrat                    Der Magistrat

                                                                        der Stadt Grünberg            der Stadt Grünberg

                                                                       gez. Marcel Schlosser             gez. Ingo Kreuder