Bekanntmachung
Bekanntmachung der Vorwegnahme der Entscheidung
Der Magistrat
der Stadt Grünberg
Rabegasse 1
35305 Grünberg
(Umlegungsstelle)
Bekanntmachung
der Vorwegnahme der Entscheidung
(gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung )
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Verfahrensgebiet: „Interkommunales Gewerbe- und Indurstriegebiet Lumda“
in der Gemarkung: Lumda (1320)
Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern: 1.2 und 6

Die Vorwegnahme vom 23.06.2026 ist am 09.09.2026 unanfechtbar geworden und tritt hiermit in Kraft.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grundstücksverzeichnis zum Vorwegnahmebeschluss gemäß § 76 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Geldleistungen (Spalte 3 des Beiblattes zum Umlegungsverzeichnis) sind fällig.
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Grünberg (Umlegungsstelle), Rabegasse 1, 35305 Grünberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Grünberg, den 10. September 2026 Der Magistrat Der Magistrat
der Stadt Grünberg der Stadt Grünberg
gez. Marcel Schlosser gez. Ingo Kreuder
