Bekanntmachung
Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grünberg
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Grünberg
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), in Verbindung mit §§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2021 (GVBl. I S. 26) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30.09.2021 GVBl. S. 602) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg am 11.12.2025 die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Grünberg beschlossen.
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Grünberg vom 12.12.2025 wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 21 Feuerwehrbeirat
Entfällt
Artikel II
Alle übrigen §§ der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Grünberg bleiben unverändert. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert sich entsprechend.
Artikel III
Diese Satzung tritt am Tage Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
35305 Grünberg, den 4.September 2026
DER MAGISTRAT
DER STADT GRÜNBERG
Marcel Schlosser
Bürgermeister
