Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich ab Geburt einen Personalausweis ausstellen lassen. Der Personalausweis ist 6 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen sind oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (dies kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein).

    Es gibt zwei Ausnahmen: Die Änderung der Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie können den Personalausweis bei Ihrer Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen, dass ist in der Regel das Bürgerbüro.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer anderen Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Hauptwohnsitzes beantragen (dadurch können Folgekosten entstehen).

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
    • Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken (ab 6 Jahren) ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
    • Sie erhalten von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros die Information, wann Sie Ihr Ausweisdokument abholen können
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis
      • gültiger Reisepass
    • Aktuelles digitales Lichtbild
    • dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
    • von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
    • Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
      • Geburtsurkunde oder
      • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
    • Zuschlag für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes vor Ort + 6,00 Euro
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Die Lieferzeit eines Personalausweises liegt aktuell bei circa 3 Wochen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Bitte bringen Sie zum Termin den ausgefüllten und unterschriebenen nachfolgenden Vordruck mit.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende