Personalausweis beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Spezielle Hinweise für - Stadt GrünbergSeit Mai 2025 können Sie sich Ihr neues Ausweisdokument direkt von einem Postzusteller an der Wohnungstür übergeben lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen und Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Bitte beachten Sie, dass der Postzustelldienst Ihren alten Ausweis nicht an der Wohnungstür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf.
Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür (z. B. auf der Fußmatte, im Carport) darf nicht erfolgen.
Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg- Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
- Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken (ab 6 Jahren) ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Sie erhalten von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros die Information, wann Sie Ihr Ausweisdokument abholen können
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass
- Aktuelles digitales Lichtbild
- dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
- von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
- Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
- Geburtsurkunde oder
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg- Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
- Zuschlag für die Bestellung mit Direktversand + 15,00 Euro
- Zuschlag für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes vor Ort + 6,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Spezielle Hinweise für - Stadt GrünbergDie Lieferzeit eines Personalausweises liegt aktuell bei circa 3 Wochen.
Anträge / Formulare
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