Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen vorläufigen Personalausweis sofort benötigen und die Lieferzeit eines normalen Personalausweises nicht abgewartet werden kann.

    Sollten Sie über einen gültigen Reisepass verfügen, kann kein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, da es sich bei dem Reisepass über das höherwertige Identitätsdokument handelt.

    Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt ab Ausstellung 3 Monate.

    Ihr vorläufiger Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen sind oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (dies kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein).

    Es gibt zwei Ausnahmen: Die Änderung der Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie können den vorläufigen Personalausweis bei Ihrer Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen, dass ist in der Regel das Bürgerbüro.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den vorläufigen Personalausweis auch bei einer anderen Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Hauptwohnsitzes beantragen (dadurch können Folgekosten entstehen).

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg


    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
    • Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis
    • Aktuelles digitales Lichtbild
    • dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
    • von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
    • Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
      • Geburtsurkunde oder
      • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Der vorläufige Personalausweis wird direkt beim Termin vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

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