Reisepass, vorläufiger

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, falls Sie für eine konkrete Reise einen vorläufigen Reisepass sofort benötigen und die Lieferzeit eines normalen Reisepasses oder Express- Reisepass nicht abgewartet werden kann.

    Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ab Ausstellung 12 Monate.

    Ihr vorläufiger Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen sind oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (dies kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein).

    Es gibt zwei Ausnahmen: Die Änderung des Wohnortes oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie können den vorläufigen Reisepass bei Ihrer Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen, dass ist in der Regel das Bürgerbüro.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den vorläufigen Reisepass auch bei einer anderen Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Hauptwohnsitzes beantragen (dadurch können Folgekosten entstehen).

    Bitte prüfen Sie unbedingt über die Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen ob Ihr Reisezielstaat die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass akzeptiert.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
    • Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • aktueller Personalausweis
      • alter Reisepass
    • Aktuelles digitales Lichtbild
    • dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
    • von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
    • Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
      • Geburtsurkunde oder
      • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro.

    Der Zuschlag für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes vor Ort beträgt 6,00 Euro.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Der vorläufige Reisepass wird direkt beim Termin vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg
  • Was sollte ich noch wissen?

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.


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An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

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