Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
- Kindertagespflege
An wen muss ich mich wenden?
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen , für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für al le Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Cigdem Akagündüz
- Frau Silke Arbeiter-LöffertDiplom Sozialarbeiterin
- Herr Edgar ArnoldFachbereichsleiter V
- Frau Pauline Bahrstellv. Fachbereichsleitung
- Herr Egon Bauer
- Frau Karin Bautz M.A.Museumsleitung
- Frau Maria Becker
- Frau Natalie BeckerFachdienstleitung Liegenschaftsmanagement
- Frau Elisabeth Blaschek
- Herr Viktor BrodtBau- und Servicehofleiter
- Herr Björn Damm
- Frau Valentina Dickopf
- Frau Kerstin Dinges
- Frau Annette Döpfer
- Herr Heiko Eißer
- Frau Pleskij Elena
- Frau Chiara Ann Emmich
- Herr Eric Epp
- Herr Ben Faust
- Herr Jakob FischerFachbereichsleiter II
- Frau Andrea Franke
- Frau Nelli Fuß
- Frau Ingrid Gehre-Bock
- Herr Jens Gehrke
- Herr Oliver Gill
- Herr Steven HerdmanFachbereichsleitung
- Frau Kirsten Jung
- Frau Elisabeth Kappes
- Herr Oliver KawurekStellv. Fachbereichsleiter
- Frau Birgit KesslerFachdienstleitung Personalmanagement
- Frau Ulrike KlösKassenleiterin
- Herr Sven Knöß
- Frau Veronika Krieger
- Frau Katharina Löffert
- Frau Bärbel LotzFachbereichsleiterin IV
- Frau Matina Meinhart
- Frau Heike Menz
- Frau Sabine Möbus
- Herr Christian Möller
- Frau Nadine Müller
- Frau Annegret Münch
- Frau Vanessa Neyses
- Frau Jessica Pretsch
- Herr Marco Puchowski
- Frau Lara Rau
- Frau Nancy Reichelt
- Herr Julian Reinhardt
- Frau Alexandra Resch
- Frau Andrea Rühl
- Frau Christina Rühl
- Frau Ilka Schäfer
- Frau Susanne Schick
- Herr Marcel SchlosserBürgermeister
- Frau Diana Schmidt
- Frau Simone Schmuck
- Herr Dennis SchneiderFeuerwehrgerätewart
- Frau Sabine Schönhals-SchmidtStellv. Kassenleiterin
- Frau Nicole Seefeld
- Herr Jan Simak
- Frau Marei Söhngen-Haffer M.A. / Dipl.-Archivarin (FH)Leiterin Stadtarchiv
- Frau Jennifer StaffaDiplom Pädagogin
- Frau Anna Strack
- Herr Sebastian Tuchscherer
- Frau Jasmin Weber
- Herr Benjamin WeitzelFachbereichsleiter III
- Frau Ulrike Zimmerstellv. Fachbereichsleitung