Bebauungsplan Nr. 22 Kroheckensand, 1. Erweiterung

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ - 1. Erweiterung gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am südlichen Ortsrand von Harbach. Zur Ausweisung gelangt im Wesentlichen ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung. Des Weiteren ist eine externe Ausgleichsmaßnahme Bestandteil des Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom


22.09.2025 – 24.10.2025 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik » Leben & Wohnen« -> » Bauleitplanung « -> » Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                                               08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Benennung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf oberirdische Gewässer , Hinweis auf Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes , Eingriffsbewertung.
  • Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung Gefahrenpotential im Falle von Starkregenereignissen, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen.
  • Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen.
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaftsbild: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
  • Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit.

 

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

 

b) Umweltrelevante Stellungnahmen


- Kreisausschuss Landkreis Gießen – Wasser- und Bodenschutz (06.01.2025): Hinweise und Ausführungen zu den Themen Grundwasserschutz, Abwasser und Oberflächengewässer.

 

- Kreisausschuss Landkreis Gießen – Naturschutz (13.01.2025): Hinweise und Ausführungen zu den Themen Eingriffsbilanzierung, Dachbegrünung sowie zu Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz (Vogelschlag, Lichtimmissionen).

 

- Regierungspräsidium Gießen (03.02.2025): Ausführungen zu den regionalplanerischen Belangen. Hinweise und Ausführungen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, kommunales Abwasser, Gewässergüte, nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen, Immissionsschutz, Bergaufsicht, Landwirtschaft und Schutzgebiete nach § 23 und 26 BNatSchG.

 

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

 

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, PlanÖ: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien) , für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgt.

 

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Magistrat der Stadt Grünberg


Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“, 1. Erweiterung


Übersichtskarte

 

Hier: Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)

genordet, ohne Maßstab


Hier: Externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2 – Gemarkung Harbach, Flur 4, Flurstück 14)

 

genordet, ohne Maßstab

__________________________________________________________________________________________________________________________

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kroheckensand“, 1. Erweiterung

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ - 1. Erweiterung sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

 

22.09.2025 – 24.10.2025 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik » Leben & Wohnen« -> » Bauleitplanung « -> » Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                                               08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

 

  • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Benennung eingriffsminimierender Maßnahmen.
  • Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf oberirdische Gewässer , Hinweis auf Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes , Eingriffsbewertung.
  • Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung Gefahrenpotential im Falle von Starkregenereignissen, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen.
  • Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen.
  • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaftsbild: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
  • Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion
  • Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern
  • Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit.

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

 

b) Umweltrelevante Stellungnahmen

 

- Kreisausschuss Landkreis Gießen – Wasser- und Bodenschutz (06.01.2025): Hinweise und Ausführungen zu den Themen Grundwasserschutz, Abwasser und Oberflächengewässer.

 

- Kreisausschuss Landkreis Gießen – Naturschutz (13.01.2025): Hinweise und Ausführungen zu den Themen Eingriffsbilanzierung, Dachbegrünung sowie zu Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz (Vogelschlag, Lichtimmissionen).

 

- Regierungspräsidium Gießen (03.02.2025): Ausführungen zu den regionalplanerischen Belangen. Hinweise und Ausführungen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, kommunales Abwasser, Gewässergüte, nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen, Immissionsschutz, Bergaufsicht, Landwirtschaft und Schutzgebiete nach § 23 und 26 BNatSchG.

 

c) Weitere umweltrelevante Informationen:

 

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, PlanÖ: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien) , für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgt.

 

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Magistrat der Stadt Grünberg

Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kroheckensand“, 1. Erweiterung

 

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab