Veranstaltung

Informationsveranstaltung zu Ausgleichsbeträgen für Grundstückseigentümer/innen im Sanierungsgebiet„Innenstadt II“


Gemäß § 154 Baugesetzbuch (BauGB) sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verpflichtet, sich an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Grundlage hierfür ist die sanierungsbedingte Erhöhung der Bodenwerte. Der sogenannte Ausgleichsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anfangswert (ohne Sanierung) und dem Endwert (nachDurchführung der Sanierung).

Das von der Stadt beauftragte Gutachterbüro IfZK hat hierzu ein Zonenwertgutachten erstellt, das die Bodenwertsteigerungen innerhalb des Sanierungsgebietes darstellt. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die weitere Berechnung. Wertsteigerungen, die durch eigene Maßnahmen der Eigentümer/innen und Eigentümer entstanden sind, können dabei angerechnet werden.

Um über das Gutachten und das weitere Verfahren zu informieren, hat die Stadt Grünberg alle Eigentümer/innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, und zwar am 

                                                         28. April 2026 um 18:30 Uhr

                                                         in der Gallushalle (Gießener Str. 45, 35305 Grünberg)

Für die Grundstückseigentümer/innen besteht die Möglichkeit, den fälligen Ausgleichsbetrag im Rahmen einer freiwilligen vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages mit einer Diskontierung bis Ende 2026 zu leisten. Nach Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgt die Festsetzung per Bescheid, dann ohne Rabattierung. Zu den diesbezüglichen Rahmenbedingungen wird Jörg Sattler vom Büro IfZK an dem Informationsabend weitere Ausführungen machen. Stadtverwaltung und Gutachter stehen auch nach der Veranstaltung für Fragen und Erörterungen zur Verfügung.

Kontakt:

Magistrat der Stadt Grünberg

Fachbereich I

Rabegasse 1, 35305 Grünberg

Telefon: 06401 804115

E-Mail: Liegenschaften@gruenberg.de