Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg benötigen Gewerbetreibende für die Durchführung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Grünberg eine Erlaubnis.
Diese kann:
- einmalig
- für 1 Jahr
- für 5 Jahre
erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt nach der aktuellen Friedhofsgebührenordnung:
-für eine einmalige Zulassung 30,00 €
- für die Zulassung für 1 Jahr 100,00 €
- für die Zulassung für 5 Jahre 300,00 €
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Pauline BahrAbwesenheitsvertretung FB III
- Herr Heiko Eißer