Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Grünberg benötigen Gewerbetreibende für die Durchführung gewerblicher Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Grünberg eine Erlaubnis.

    Diese kann:

    - einmalig

    - für 1 Jahr

    - für 5 Jahre 

    erteilt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt nach der aktuellen Friedhofsgebührenordnung:


    -für eine einmalige Zulassung 30,00 €

    - für die Zulassung für 1 Jahr 100,00 €

    - für die Zulassung für 5 Jahre 300,00 €

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende