Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Vorlegen müssen Sie eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.  

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Die Gebühr für ein Kalenderjahr pro Fahrzeug beträgt in der Regel 60,00 Euro.

    Grundlage für die Kostenentscheidung ist die „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ (GebOSt) vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist. Die Gebühren und Auslagen sind nach §§ 1 u. 2 GebOSt gemäß Abschnitt „B Straßenverkehrsordnung“ zu erheben:

    Nach dieser geht der Gebührenrahmen von 10,20 -767,00 Euro bei der Gebührennummer 264.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert 2 Wochen.

  • Rechtsgrundlage

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende