Beglaubigung von Dokumenten

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

    Die Beglaubigung von Unterschriften für Behörden oder Gerichte ist im Lande Hessen nur durch die jeweiligen Ortsgerichtvorsteher oder Notare möglich.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Bescheinigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr beantragen - Verwaltungsportal Hessen 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Beglaubigte Kopien

        

    Beglaubigung von Kopien (hier kopiert)      
    2,50 Euro
    Jede weitere von derselben + 1,00 Euro
    Beglaubigung von Kopien 1-10 Seiten (mitgebracht) 6,00 Euro
    Jede weitere Seite 0,60 Euro
    Kopie s/w (DIN A4 / DIN A3) + 0,25 Euro / + 0,50 Euro
    Kopie Farbe (DIN A4 / DIN A3)
    + 1,00 Euro / + 2,00 Euro