Beglaubigung von Dokumenten
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Die Beglaubigung von Unterschriften für Behörden oder Gerichte ist im Lande Hessen nur durch die jeweiligen Ortsgerichtvorsteher oder Notare möglich.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Bescheinigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr beantragen - Verwaltungsportal Hessen
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigte Kopien
Beglaubigung von Kopien (hier kopiert) 2,50 Euro Jede weitere von derselben + 1,00 Euro Beglaubigung von Kopien 1-10 Seiten (mitgebracht) 6,00 Euro Jede weitere Seite 0,60 Euro Kopie s/w (DIN A4 / DIN A3) + 0,25 Euro / + 0,50 Euro Kopie Farbe (DIN A4 / DIN A3) + 1,00 Euro / + 2,00 Euro