Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Spezielle Hinweise für - Stadt GrünbergSie können ebenfalls eine Anzeige erstatten. Dazu verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular und übersenden dieses vollständig ausgefüllt samt Beweismitteln an die angegebene Emailadresse.
- Zentrale Bußgeldstelle
(Regierungspräsidium Kassel)
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