Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

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Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Die Stadt Grünberg kooperiert bei der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren ausschließlich mit dem Tierheim Gießen. 

    Wenn Sie ein Tier aufgefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Gießen https://tsv-giessen.de

    Das Tier kann dort nach vorheriger Abstimmung abgegeben werden. Das Tierheim übernimmt die Aufnahme und weitere Versorgung des Fundtiers. Ebenso erfolgt in der Regel die weitere Unterbringung, Betreuung und die Erstattung der Fundanzeige durch das Tierheim.

    Achtung: Bitte veranlassen Sie keine eigenmächtige anderweitige Unterbringung oder Behandlung des Tieres, da diese Kosten nicht ersetzt werden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Gießen https://tsv-giessen.de  

    Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Das Tierheim Gießen kümmert sich dann um die Information der Fundbehörde und um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Achtung: Bitte veranlassen Sie keine eigenmächtige anderweitige Unterbringung oder Behandlung des Tieres, da diese Kosten nicht ersetzt werden.


  • An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Grünberg

    An das Tierheim Gießen als Kooperationspartner der Stadt Grünberg oder an das Bürgerbüro der Stadt Grünberg.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine

  • Rechtsgrundlage