Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 15.03.2026


Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 15.03.2026;

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung 

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg

 

Liste: 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 Lfd. Nr. 304, Frau Corinna Laux hat zum 12. Oktober 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg nachrückt: Lfd. Nr. 303, Herr Maurice Kimmel, Grünberg.

 

 

Gegen die aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetzes getroffene Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 25 und § 34 Kommunalwahlgesetz Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eine vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten, müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Grünberg, 16.10.2026

 

Marco Puchowski

Der besondere Wahlleiter der

Stadt Grünberg

Rabegasse 1

35305 Grünberg