Ortsgericht

Ehrenamt im Ortsgericht: Engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht


Die Ortsgerichte sind eine Besonderheit des Landes Hessen und leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zu einer bürgernahen Justiz.

Als Hilfsbehörden der Justiz unterstützen sie Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen sowie die Durchführung von Schätzungen von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen.

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt werden Persönlichkeiten gesucht, die das Vertrauen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen, über Lebenserfahrung verfügen und die Gewähr für eine gewissenhafte und unparteiische Amtsführung bieten.

Von Vorteil sind gute Ortskenntnisse sowie Interesse an Grundstücks- und Immobilienfragen.

Besondere Fachkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich; die Bereitschaft zur Einarbeitung und zur Übernahme öffentlicher Verantwortung steht im Vordergrund.

Die Mitglieder der Ortsgerichte werden auf Vorschlag der Stadt Grünberg durch das zuständige Amtsgericht ernannt.

Die regelmäßige Amtszeit beträgt zehn Jahre.

Bewerberinnen und Bewerber, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, können für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden.

Derzeit zu besetzende Ehrenämter

Ortsgericht I – Grünberg, Göbelnrod

  • 1 Person für das Amt der Ortsgerichtsschöffin bzw. des Ortsgerichtsschöffen (ab sofort)


Ortsgericht II – Lehnheim, Stangenrod und Weitershain

  • 1 Person für das Amt der Ortsgerichtsvorsteherin bzw. des Ortsgerichtsvorstehers (ab 26. November 2026)
  • 1 Person für das Amt der Ortsgerichtsschöffin bzw. des Ortsgerichtsschöffen und zugleich als 2. Vertretung (ab 1. Dezember 2026)

 

Ortsgericht IV – Harbach, Queckborn

  • 1 Person für das Amt der Ortsgerichtsschöffin bzw. des Ortsgerichtsschöffen (ab 26. Oktober 2026)

 

Interesse geweckt?

Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Ortsgerichtsbezirken, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich ab sofort an ihren Ortsbeirat wenden. Für weitere Informationen stehen die jeweiligen Ortsgerichtsvorsteherinnen und Ortsgerichtsvorsteher sowie die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Stadt und unterstützen Sie die bürgernahe Rechtspflege in Hessen.