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Öffentliche Erinnerung


Am 15. November 2026 werden fällig:


1. Grundsteuer, 4. Rate 2026
2. Gewerbesteuer, 4. Rate 2026
3. Wassergeld, 4. Rate 2026
4. Schmutz- und Niederschlagswassergebühren, 4. Rate 2026
5. Pacht 2026


Fällig ist der aus den Jahressteuerbescheiden 2026 und den Verbrauchsabrechnungen vom 29.01.2026 unter Abschnitt 'künftige Fälligkeiten' insgesamt ausgewiesene Ratenbetrag. Sollten Sie noch keine Verbrauchsabrechnung erhalten haben, ist der Ratenbetrag der letzten Rate zu überweisen.


Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. ergangene Änderungsbescheide den Ratenbetrag des ursprünglichen Steuerbescheides verändert haben können. Somit ist für Ihre Ratenzahlung immer der zuletzt ergangene Steuerbescheid maßgebend.


Bitte achten Sie auch auf die Fälligkeitstermine der Grundsteuer für weitere Grundstücke. Hier behalten die alten Steuerbescheide bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit.

Nutzen Sie bitte auch das Lastschrifteinzugsverfahren:

Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie ersparen sich
- die Wege zur Bank
- das Ausfüllen von Überweisungsträgern und Schecks und
- zusätzliche Bankspesen, z.B. für einen Dauerauftrag.

Sie gehen hierdurch sicher, dass kein Zahlungstermin versäumt wird und keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen können.


Sollten Sie die Bezahlung Ihrer Steuern und Abgaben dennoch durch eine Überweisung vornehmen, benötigen wir zur ordnungsgemäßen Verbuchung Ihrer Zahlung unbedingt die volle Adress- und Objektnummer.


Ihre
STADTKASSE GRÜNBERG
Ulrike Klös, Fachdienstleiterin