Bauleitplanung

Flächennutzungsplan


Aktuelle Bauleitplanung



Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Lumda

Bebauungsplan Nr. 95 „Gewerbegebiet Lumda“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird insbesondere aufgrund der Ergänzung einer Schallemissionskontingentierung zum Schutz der Ortslage Lumda und von Änderungen im Umweltbericht erneut offengelegt.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung und eines Industriegebietes i.S. § 9 BauNVO nordwestlich der BAB A5 mit Anschluss an die L 3127. Hinzu kommen gebietsintern Flächen für die Regenwasserrückhaltung und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Geräuschimmissionsprognose, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Höhenplan Erschließungsstraßen, Hydrogeologische Untersuchung und den unten genannten umweltbezogenen Informationen bzw. Fachgutachten und allen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit von

Montag, dem 17.11.2025 bis einschl. Mittwoch, dem 17.12.2025

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de  unter „Leben & Wohnen“ - „Bauleitplanung“ - „Aktuelle Bauleitplanung“ und dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                                               08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder während der genannten Dienststunden auch mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht: Der Umweltbericht betrachtet, aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort, insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser, Luft und Klima, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere und Pflanzen (Vegetation und Biotopstruktur, Tierwelt, biologische Vielfalt, NATUR 2000-Gebiete und andere Schutzobjekte), Ortsbild und Landschaftsschutz, Kultur und sonstige Sachgüter. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes.

Soweit die im Umweltbericht benannten Flächen für den natur-, arten- und biotopschutzrechtlichen Ausgleich nicht im normativen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt werden, erfolgt die Sicherung vertraglich oder durch Rückgriff auf bereits durchgeführte Maßnahmen (Öko-Konto-Maßnahmen).

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden 2019-2025 umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt. Folgende Tierartengruppen wurden betrachtet: Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Tagfalter (mit Zusatzerfassung Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 2024). Vermeidungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Kompensation werden benannt.
  • Verkehrsuntersuchungen: Zum Anschluss des Gewerbe- und Industriegebietes wurden zwei Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Diese geben auch Informationen über den zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr sowie das Verkehrsaufkommen innerhalb des Plangebiets. Die Umweltrelevanz ergibt sich dem Bemühen um die Lösung mit dem geringsten Flächenverbrauch.
  • Geräuschimmissionsprognose: Die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes stellt bezogen auf den Stadtteil Lumda eine heranrückende Gewerbebebauung dar. Für das Bebauungsplanverfahren ist daher zu prüfen, inwieweit die in der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ vorgesehenen Schutzabstände eingehalten werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte für die Tageszeit werden eingehalten, die schalltechnischen Orientierungswerte für die Nachtzeit können überschritten werden, so dass es einer Emissionskontingentierung bedarf; diese wird festgesetzt.

Für die innerhalb des Gewerbe- und Industriegebietes zulässigen schutzbedürftigen Räume benennt die Geräuschimmissionsprognose die Lärmpegelbereiche nach der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ als Anhalt für die jeweils bauausführenden Architekten und Bauingenieure.

  • Abfalltechnische Bodenuntersuchung: Aufgrund einer Eintragung in der Altflächendatei des Landes Hessen wurde eine abfalltechnische Bodenuntersuchung durchgeführt, um Aufschluss über mögliche Bodenbelastungen zu erhalten.
  • Baugrunduntersuchung: Als Grundlage u.a. für die bautechnische Planung der Erschließungsmaßnahmen wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt.
  • Archäologisch-geophysikalische Prospektion: Aufgrund des Hinweises, dass sich in dem unmittelbaren Umfeld hochmittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungshinterlassenschaften befinden könnten wurde eine Prospektion durchgeführt.
  • Hydrogeologisches Gutachten: Aufgrund der Lage in der weiteren Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Brunnen I und II Geilshausen des Zweckverbandes Dieberggruppe wurde eine hydrogeologische Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss darüber zu erlangen, ob die geplanten Erschließungsmaßnahmen und Geländemodellierungen Eingriffe in den Grundwasserkörper erwarten lassen, die einer Genehmigung entgegengehalten werden könnten.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist nur eine umweltrelevante Stellungnahme eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Themen Verkehrserschließung, Grundwasserschutz, Archäologie, Vor- und Nachsorgender Bodenschutz und Abfallrecht sowie landwirtschaftliche Belange. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Der Magistrat


Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Lumda

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lumda“

Hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)


Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Lumda

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 95 „Gewerbegebiet Lumda“

 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird insbesondere aufgrund von Änderungen im Umweltbericht erneut offengelegt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel ist die Verlegung der geplanten gewerblichen Baufläche von der Südostseite auf die Nordwestseite der BAB A5. Die Fläche südöstlich der A5 wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, den unten genannten umweltbezogenen Informationen und allen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit von

Montag, dem 17.11.2025 bis einschl. Mittwoch, dem 17.12.2025

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter „Leben & Wohnen“ - „Bauleitplanung“ - „Aktuelle Bauleitplanung“ und dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                                               08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an j.pretsch@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder während der genannten Dienststunden auch mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

Umweltbericht: Der Umweltbericht betrachtet, aufbauend auf umfangreichen Bestandsaufnahmen vor Ort, insbesondere die Schutzgüter Boden und Wasser, Luft und Klima, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Tiere und Pflanzen (Vegetation und Biotopstruktur, Tierwelt, biologische Vielfalt, NATUR 2000-Gebiete und andere Schutzobjekte), Ortsbild und Landschaftsschutz, Kultur und sonstige Sachgüter. Er äußert sich auch zu den Wechselwirkungen zwischen den betrachteten Schutzgütern. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Aufnahme in den Bebauungsplan bzw. zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden 2019 - 2025 umfangreiche Bestandsaufnahmen durchgeführt. Folgende Tierartengruppen wurden betrachtet: Reptilien, Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Tagfalter (mit Zusatzerfassung Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 2024). Vermeidungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität und zur Kompensation werden benannt.

Die im Umweltbericht benannten Flächen für den natur-, arten- und biotopschutzrechtlichen Ausgleich können entweder aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt, vertraglich gesichert, oder aus bereits durchgeführten Maßnahmen (Öko-Konto-Maßnahmen) generiert werden. Eine Darstellung in der Plankarte zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

Im Rahmen der bisherigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Themen Verkehrserschließung, Grundwasserschutz, Archäologie, Vor- und Nachsorgender Bodenschutz und Abfallrecht sowie landwirtschaftliche Belange. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Es wird hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Der Magistrat

 

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Lumda

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 95 „Gewerbegebiet Lumda“

Hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)



Bebauungspläne

Kernstadt Grünberg

Ortsteil Beltershain

Ortsteil Göbelnrod

Ortsteil Harbach

Ortsteil Klein-Eichen

Ortsteil Lardenbach

Ortsteil Lehnheim

Ortsteil Lumda

Ortsteil Queckborn

Ortsteil Reinhardshain

Ortsteil Stangenrod

Ortsteil Stockhausen

Ortsteil Weickartshain

Ortsteil Weitershain