Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Aktuelle Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach
Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Umwidmung der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ im Bereich des Flurstücks 379/1 (Flur 1) festgesetzten Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) in ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 BauNVO.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Grünberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom
02.03.2026 - einschl. 03.04.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung« -> »Aktuelle Bauleitplanung« veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Magistrat
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach
Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung
Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab
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Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod
Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände geschaffen und gleichzeitig mehr Flexibilität für die Gestaltung der Außenanlagen geboten werden. Zur Ausweisung gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“. Die auf dem Flurstück 67 (Flur 6) festgesetzte Ausgleichsfläche wird aufgehoben und der zu erbringende naturschutzrechtliche Ausgleich insgesamt neu geordnet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
02.03.2026 – 03.04.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung« -> »Aktuelle Bauleitplanung« veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Die Dienststunden sind:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Magistrat
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod
Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung
Räumlicher Geltungsbereich:

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