Bauleitplanung

Flächennutzungsplan


Aktuelle Bauleitplanung



Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt die Umwidmung der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ im Bereich des Flurstücks 379/1 (Flur 1) festgesetzten Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) in ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 BauNVO.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Grünberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

 

02.03.2026 - einschl. 03.04.2026 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung« -> »Aktuelle Bauleitplanung« veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

 

Montag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                       geschlossen

Donnerstag                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

Magistrat

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Harbach

Bebauungsplan Nr. 22 „Kroheckensand“ 2. Änderung

 

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab


Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod

Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände geschaffen und gleichzeitig mehr Flexibilität für die Gestaltung der Außenanlagen geboten werden. Zur Ausweisung gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“. Die auf dem Flurstück 67 (Flur 6) festgesetzte Ausgleichsfläche wird aufgehoben und der zu erbringende naturschutzrechtliche Ausgleich insgesamt neu geordnet.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom

 

02.03.2026 – 03.04.2026 (einschließlich)

 

auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung« -> »Aktuelle Bauleitplanung« veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

 

Die Dienststunden sind:

Montag                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (z.B. textlich per E-Mail an Bauantraege_und_Stadtplanung@gruenberg.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Magistrat

Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Stadtteil Stangenrod

Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung

 

Räumlicher Geltungsbereich:

 

genordet, ohne Maßstab



Bebauungspläne

Kernstadt Grünberg

Ortsteil Beltershain

Ortsteil Göbelnrod

Ortsteil Harbach

Ortsteil Klein-Eichen

Ortsteil Lardenbach

Ortsteil Lehnheim

Ortsteil Lumda

Ortsteil Queckborn

Ortsteil Reinhardshain

Ortsteil Stangenrod

Ortsteil Stockhausen

Ortsteil Weickartshain

Ortsteil Weitershain